Bisher durften sie in einem Quartal nur 30 Prozent aller Leistungen als Videosprechstunde abrechnen. Diese Grenze wurde nun aufgehoben, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet. Somit ist die Zahl der Untersuchungen und Behandlungen nicht mehr begrenzt. Außerdem können künftig Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin Videosprechstunden anbieten. In der Nuklearmedizin kommen bildgebende Untersuchungen zum Einsatz, die zum Beispiel bei Krebserkrankungen helfen, Tumoren zu entdecken.